
Vest. Zum Jahresende gibt es wieder jede Menge gute Wünsche, viel Knallerei, leuchtende Himmel ein Füllhorn von Tipps: Wenn es rund um den Tannenbaum und die Silvesterfeier Pannen und Ärger gibt, dann springen die Versicherungen zur Seite. Jetzt melden sie sich, was sie tun, wenn ihre Kunden etwas falsch gemacht haben.
Fangen wir mal mit dem Weihnachtsbaum an: Fängt der noch vor dem Fest an zu nadeln, dann muss der Käufer nachweisen, dass dieser Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Und dass der Baum auch bei diesem Verkäufer erworben wurde. Und wenn einem der Baum im eigenen Wohnzimmer nicht mehr gefällt? Ein Widerrufsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn der Baum per Telefon oder im Internet erworben wurde, so die Roland-Versicherungsgruppe.
Ärgerlich, wenn der im brennenden Kerzenglanz strahlende Baum die Möbel und Geschenke in Brand setzt. Dann tritt die Hausratsversicherung ein.
Auch, wenn eine gezündete Rakete einen Wohnungsbrand verursacht und beim Löschen Einrichtungsgegenstände zerstört werden.
Aber als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone und Loggien nicht in Frage. Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, sei zu groß, meint das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01)
Wird ein Auto von einem Feuerwerkskörper beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung (keine Rabattrückstufung!). Wird der Wagen mutwillig zerstört, kommt die Vollkaskoversicherung zum Zuge (abzüglich Selbstbeteiligung).
Wer sich beim Zünden von Knallern und Raketen verletzt, dem werden die Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Bei bleibenden Schäden kommt nur eine zusätzliche private Unfallversicherung auf.
Kinder unter sieben Jahren können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich verursachen. Stattdessen haften die Eltern. Wenn sie beim Zündeln und Hantieren ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann sind sie durch die Familienhaftpflichtversicherung geschützt.
Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale eine halbstündige Schadensfallberatung für 35 Euro an (Infos: www.vz-nrw.de/schadensfall).

