Dorsten. Schon wieder eine Verurteilung für den 52-jährigen Gelsenkirchener wegen sexuellen Missbrauchs. Das Landgericht Essen verurteilt ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe. Vor zwei Jahren war er wegen Missbrauchs einer Siebenjährigen Dorstenerin zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden (das Sonntagsblatt berichtete).
Das damalige Urteil war als zu milde heftig kritisiert worden. Die Eltern des Kindes hatten auch noch ein Schmerzensgeld von 5000 Euro erstritten, jetzt warfen sie dem Gelsenkirchener vor, er habe nicht gezahlt, aber sie mit Telefonterror bedroht – was der Mann bestritt.
Dieser Punkt der Anklage wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt, er hatte für die Höhe der Strafe keine Bedeutung. Denn was sich am 21. Mai abgespielt hatte, war weitaus gewichtiger. Er hatte eine 18-jährige Nachbarin vergewaltigt, als diese nach Alkohol-und Haschisch-Genuss kollabiert war. Der 52-Jährige erklärte, das sei einvernehmlich gewesen. Das Gericht glaubte aber der 18-Jährigen, die nach dem Vorfall ihren Freund anrief.
Nun wird der 52-Jährige nicht nur seine (neue) dreijährige Haftstrafe, sondern wohl auch noch seine (alte) zweijährige Strafe absitzen müssen.

