Dorsten. 1,1 Millionen Euro geerbt, sich um nichts gekümmert und jetzt auch noch eine einjährige Bewährungsstrafe kassiert. Es ist die seltsame Geschichte eines 53-jährigen Dorsteners, um die sich das das Schöffengericht Bochum kümmerte. Aufgeklärt werden konnte sie bislang nicht.
Bereits im August 2008 hatte der Dorstener (er lebt jetzt in Düsseldorf) von seinem Vater 1,1 Millionen Euro in Geld und Grund geerbt. Ein Testament gab es nicht, der Sohn war der gesetzliche Erbe.
Für ihn war es eine Überraschung, für das Finanzamt Bochum-Süd (zuständig für Erbschaftsfragen) war es Routine. Der arbeitslose Erbe wurde aufgefordert, 167.000 Euro Erbschaftssteuern zu zahlen. Doch der reagierte nicht.
Die Folge: Gegen den Erben wurde Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben, er reagierte auch jetzt nicht und erhielt einen Pflichtverteidiger.
Der erschien zum Prozess ohne seinen Mandanten – wo der geblieben war, blieb unbekannt. Wie sich herausstellte, hatte sich der heute in Düsseldorf lebende Mann wohl gar nicht um die Angelegenheit gekümmert: Ein Erbschein war nicht beantragt worden (um an das Geld zu kommen), verzichtet hatte er aber auch nicht. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, gegen den der Düsseldorfer Einspruch einlegen kann.
Er wird vielleicht noch ein weiteres Problem bekommen: Der 53-Jährige ist Hartz-IV-Empfänger und bezieht bis heute öffentliche Unterstützung.

