
Recklinghausen. Die Stadt schreibt bei ihren Bauprojekten Paulusanger und Maybacher Heide eigentlich eine Erfolgsgeschichte. In dieser Woche trafen etwa 150 Interessierte im Rathaus zum Infoabend zum Thema Paulusanger ein. Zwar ist der Bebauungsplan für den Bereich des Paulunsanges ist seit Dezember 2010 rechtskräftig, die Erstellung der Baustraße und Baureifmachung der Grundstücke wird im November 2011 abgeschlossen sein.
Ein Anwohner des Baugebietes fühlt sich in seinen Rechten verletzt und hat öffentlich eine Klage gegen den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angekündigt. Bisher wurde keine Klage eingereicht, die Frist endet im Dezember 2011.
Im Sinne eines fairen Umgangs mit möglichen Kunden wurde bei der Info-Veranstaltung allerdings mitgeteilt, dass vorerst keine Grundstücke veräußert werden.
Die konkrete Vermarktung soll erst beginnen, wenn klar ist, ob der Bebauungsplan nun angefochten wird oder nicht. Die Stadt möchte niemanden ein Grundstück verkaufen und damit finanziell belasten, wenn nicht klar ist, wann tatsächlich gebaut werden kann. Im Falle einer Klage könnte dies noch zwei bis drei Jahre dauern.
Die anwesenden Interessierten waren enttäuscht über diesen Umstand.
Von den Wohnbaugrundstücken auf der Maybacher Heide konnten bisher 156 verkauft werden. 43 sind fest reserviert und rund 15 sind noch in der freien Vermarktung.
Ein Großteil der freien Grundstücke liegt entlang der Maybachstraße und war für Geschosswohnungsbau vorgesehen. Aufgrund der großen Nachfrage im Einfamilienhausbau soll dort nun auch an Einzelerwerber und Familien veräußert werden.
40 Prozent der Erwerber kommen nicht aus Recklinghausen, sondern aus angrenzenden Nachbarstädten.
Zwei Drittel der verkauften Grundstücke sind an junge Familien mit Kindern veräußert worden. Somit hat die Stadt ihr Ziel erreicht.
Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage an Grundstücken mussten in der letzten Zeit vermehrt die Vergabekriterien bei der Vergabe von Grundstücken angewandt werden. In einigen Fällen musste sogar das Los über die Zuteilung einzelner Grundstücke entscheiden.

