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Die Ex-Freundin mit Ko-Tropfen gefügig gemacht

Datteln. 27 Monate Haft sind die Quittung des Landgerichts Bochum für die sexuellen Übergriffe eines 22-jährigen Dattelners an seiner 19-jährigen Freundin. Die hatte er zuvor mit Ko-Tropfen ohnmächtig gemacht.

Am 23. September 2010 hatte seine Freundin Schluss mit dem jungen Zivildienstleistenden gemacht. Am nächsten Tag wolle er noch einmal eine letzte Aussprache mit ihr. Wie immer musste sie sich auf dem Rücksitz seines Wagens verstecken, weil ihr Vater nichts von der heimlichen Verbindung merken durfte.

Sie habe nur einen Schluck Traubensaft getrunken, berichtete sie vor Gericht, dann sei sie ohnmächtig geworden. Halbnackt wachte sie wieder auf, völlig benommen ging sie in ein Krankenhaus.

Dort wurde sie erst einmal zur Polizei geschickt, um Anzeige zu erstatten, erst danach war das Krankenhaus zu einer Behandlung bereit.

Seine Ex-Freundin habe das ganze Geschehen mitbekommen, beharrte der Angeklagte vor Gericht. Das glaubte ihm nicht.

Er habe sich in erschreckender Weise über den Willen der jungen Frau hinweggesetzt, so das Gericht und fällte ein Urteil, das über die Erwartungen der Staatsanwältin, des Opfer-Anwalts und des Verteidiger hinausging. Der Dattelner kam nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung gab es eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

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