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Gutschrift raubt dem Gold den Glanz

Dorsten. Der Handel mit Gold ist offenbar ein lukratives Geschäft. Aus dem sich vielleicht noch mehr machen lässt, wenn man die gesetzlichen Grenzen kreativ überschreitet. Jetzt steht ein 38-jähriger Dorstener vor dem Landgericht Essen, der allein die Umsatzsteuer um 336.000 Euro verkürzt haben soll.

Der Dorstener Serdal D. betrieb auf der Lippestraße in Dorsten ein Einzelhandelsgeschäft, das sich mit dem An-und Verkauf von Gold, Schmuck und Uhren beschäftigte. Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung soll er seinen Umsatz aber nur unvollständig angegeben haben, so der Vorwurf der Anklage. Außerdem habe er steuermindernd Vorsteuern aus Gutschriften des Zeugen Muharrem K. in Höhe von rund 330.000 Euro geltend gemacht, wobei er gewusst haben soll, dass diesen Gutschriften keine tatsächlichen Leistungen zugrunde lagen.

Insoweit wirft ihm die Anklage vor, die Umsatzsteuer für das Jahr 2009 um 336.000 Euro verkürzt zu haben. Da die unzutreffende Gewinnermittlung des Unternehmens auch Einfluss auf die Gewerbesteuererklärung und auf seine Einkommenssteuererklärung hatte, wirf ihm die Staatsanwaltschaft auch hier Hinterziehung vor. Es soll sich dabei um eine Summe von rund 190.000 Euro handeln.

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