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Die Tochter war attraktiver als die Mutter

Dorsten. Er fand die Tochter attraktiver als die Mutter. Und er konnte sich nicht zurückhalten. Jetzt hat das Landgericht Essen einen 40-jährigen Dorstener wegen sexueller Übergriffe zu einer zweijährigen Haftstrafe (ohne Bewährung) verurteilt. Der Dorstener vergoss Tränen der Erleichterung, weil ihm eine Sicherungsverwahrung erspart bleibt.

Denn nicht der Übergriff im März dieses Jahres war das Problem (das Sonntagsblatt berichtete). Sondern die erheblichen Vorstrafen. Unter anderem eine versuchte und eine vollendete Vergewaltigung, die ihm bereits eine neunjährige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik eingebracht hatte. Seit 2005 war er wieder in Freiheit, hatte offenbar sein Leben im Griff.

Doch die Wirkung der Vorstrafen ließ nach. 2008 kam es zu einem Übergriff, als er sich in die Tochter der Lebensgefährtin verliebte. Die Elfjährige bekam „ein Küsschen auf den Mund“ – was das Gericht noch nicht als sexuellen Übergriff werten wollte.

Anders der Vorfall im März dieses Jahres in der Wohnung des Angeklagten. Er griff dem mittlerweile 13-jährigen Mädchen in den Schritt, hielt es fest, verschloss die Tür. Das Mädchen wehrte sich mit einem Messer (und verletzte sich dabei).

Das Landgericht Essen fällte nun das Urteil und folgte dem Antrag des Verteidigers Dr. Norbert Drees. Die Staatsanwältin hatte eine dreieinhalbjährige Strafe und Sicherungsverwahrung beantragt. Doch das Gericht sah keine Gefahr für die Allgemeinheit.

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