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Rauchen verboten – und Feuer machen ebenfalls!

Vest. Es ist schon seit Jahren so und müsste bei diesen Temperaturen eigentlich selbstverständlich sein: Rauchen in Parkanlagen und Wäldern ist von März bis September verboten. Die Waldbrandgefahr ist bei der langen Trockenheit viel zu groß.

Außerdem gilt: Feuer sind grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Grillplätzen erlaubt. Wer unerlaubt ein Feuer in einer öffentlichen Grünanlage macht, muss mit einer Geldbußen von bis zu 1.000 Euro rechnen, denn: “Wildes Grillen“ kann ein Feuer auf den sehr trockenen Wiesen entzünden. Darüber hinaus muss der Abstand von offenen Feuerstellen zu Waldrändern mindestens 100 Meter betragen.

Auch wer sein Kraftfahrzeug auf einer trockenen Grasfläche parkt, riskiert, dass die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen die dürren Pflanzen entzünden. Dementsprechend sollten Bürger ihre Wagen nur auf unbepflanztem Boden abstellen.

Sollte es dennoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen sein, muss dieser umgehen bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Hier sollte der Anrufer die betroffene Stelle möglichst genau beschreiben.

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