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Raub war den Angeklagten nicht zu beweisen

Vest. Auch nach fünf Verhandlungstagen vor dem Landgericht Essen blieb vieles unklar, was denn eigentlich am Abend des 18. Januar 2008 in einer Halterner Wohnung passiert war. Schwerer Raub, so wie die Anklage lautete, war es wohl nicht. Die beiden Halterner Frank Wi. (30) und Enriko Wo (27) wurden wegen Körperverletzung verurteilt.

Das größte Problem des Prozesses: Die Darstellung des Hauptzeugen wich vor Gericht deutlich von der Darstellung gegenüber der Polizei ab. Damals will er hellwach erlebt haben, wie man ihm ins Gesicht schlug, seine Wohnung und seine Taschen durchsucht wurden und dass man fünfmal mit dem Messer auf ihn einstach. Vor Gericht erklärte er nun, er habe geschlafen und zufällig gemerkt, wie jemand seine Taschen durchsuchte. Er habe eine tiefe Schnittwunde mit einem Messer erhalten, sei dann aber nach Hause gegangen und erst am nächsten Tag zur Polizei.

Andere Zeugen hatten unterschiedliche Erinnerungen an den Abend. Nur dass viel Alkohol im Spiel gewesen war, darin waren sich alle einig.

Den 30-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Dem 27-Jährigen konnte die Beteiligung nicht nachgewiesen werden. Aber es gab zwei andere Vorfälle, in denen er geschlagen und getreten hatte. Dafür (und wegen Fahrens ohne Führerschein in drei Fällen) gab es eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Wegen ihrer Alkohol- und Drogenprobleme ordnete das Gericht für beide die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt statt.

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