
Der Staat garantiert den Schulabschluss und mehr Kindergeld gibt es auch noch. Ein kurzer Blick auf die Änderungen des Jahres 2009: Eine ganze Reihe von Steuern sinken. Aber es gibt auch neue Steuern. Es geht fast immer ums Geld
Krankenversicherung
Der Einheitssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt 2009 bei 15,5 Prozent, das sind rund 0,6 Prozentpunkte mehr, als die Versicherten bisher durchschnittlich zahlten. Für 90 Prozent der Versicherten bedeutet das eine höhere Belastung.
Hauptschulabschluss
Jeder Arbeitslose hat einen Rechtsanspruch, den Hauptschulabschluss auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit nachzuholen. Etwa acht Prozent eines Jahrgangs machen derzeit keinen Schulabschluss.
Kindergeld
Für die ersten beiden Kinder werden je zehn Euro pro Monat hinzu kommen -auf dann 164 Euro. Für das dritte Kind klettert der Betrag von 154 auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind von 179 auf 195 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 3675 Euro im Monat beziehungsweise 44.100 Euro im Jahr angehoben. Sie legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden.
Vormundschaft
Vormündern und Betreuern wird die Kontoführung ihrer Mündel oder Betreuten erleichtert. Derzeit brauchen sie für Abhebungen oder Überweisungen eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem Konto 3.000 Euro überschreitet. Diese Betragsgrenze soll künftig wegfallen.
Versicherungswechsel
Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen wird leichter, Alterungsrückstellungen können jetzt mitgenommen werden. Allerdings nur in Höhe des Basistarifs, also keine Rückstellungen für bessere Leistungen etwa im Krankenhaus oder beim Zahnersatz.
Neuwagen
Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, sind ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei schadstoffärmeren Fahrzeugen, die die Euro-5-und Euro-6-Norm erfüllen, entfällt die Steuer sogar für zwei Jahre. Die Befreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2010.
Straßenverkehr
Raser und Drängler im Straßenverkehr müssen voraussichtlich ab Februar mit erheblichen höheren Strafen rechnen. Fahren unter Alkoholeinfluss soll statt 250 Euro dann 500 Euro Bußgeld kosten. Wer (beispielsweise) mit 60 Stundenkilometern über dem Limit erwischt wird, zahlt bald bis zu 680 Euro statt heute bis zu 425 Euro. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz wird von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent sinken. Der niedrige Satz gilt aber nur bis zum 30. Juni 2010. Danach sollen 3,0 Prozent für die Arbeitslosenversicherung fällig werden. Rentner haben davon nichts, da sie keine Beiträge zahlen.
Arbeitslosengeld
Selbstständige haben jetzt zwei Möglichkeiten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Zum einen durch eine sozialversicherungspflichtige unselbstständige Beschäftigung, bei der ausreichend Versicherungszeiten vorliegen. Zum anderen durch eine freiwillige Versicherung mit drei verschiedenen monatlichen Beitragshöhen (70, 140 oder 206 Euro; das monatliche Arbeitslosengeld läge dann bei rund 550, 870 oder 1.200 Euro).
Öffentlicher Dienst
Die nächste Stufenanhebung des Tarifvertrags TVöD greift. Die Erhöhung beträgt 2,8 Prozent. Hinzu kommt eine einmalige Sonderzahlung von 225 Euro.
Wohngeld
Rund 800.000 Haushalte erhalten ab Januar rückwirkend zum 1. Oktober 2008 deutlich mehr Wohngeld: 142 statt 92 Euro. Auch der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert sich, indem die Miethöchstgrenzen sowie die Einkommensgrenzen jeweils um zehn Prozent erhöht werden.
Abgeltungsteuer
Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen werden versteuert. Die so genannte Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) und wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die so geleistete Steuervorauszahlung wird später auf die Steuerschuld angerechnet.
Handwerkerkosten
Bei Handwerkerleistungen (Instandhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen) wird der gesetzliche Steuerbonus von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dadurch soll die Auftragslage im Handwerk gestärkt werden.
Haushaltshilfen
Haushaltshilfen können stärker von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerlast mindert sich um bis zu 20 Prozent auf maximal 4.000 Euro im Jahr. Bei einer 400-Euro-Kraft liegt der Maximalbetrag bei 510 Euro.
Erbschaften
Erbschaften, die in der Familie bleiben, werden besser gestellt. Der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften steigt von 300.000, auf 500.000 Euro. Kinder können 400.000 statt bisher 205.000 Euro und Enkel 200.000 statt bisher 51.000 Euro steuerfrei erben. Dafür müssen entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen höhere Steuern zahlen.
Wohneigentum
Eheleute und eingetragene Lebenspartner zahlen auf geerbtes Wohneigentum, das sie selbst nutzen, keine Erbschaftssteuer mehr. Gleiches gilt, wenn Kinder selbstgenutztes Wohneigentum erben, wobei die Wohnfläche hier 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf.
Familienbetriebe
Geerbte Betriebe müssen künftig nur noch sieben Jahre gehalten werden, damit 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben. Voraussetzung: Personalausgaben dürfen bis zum Ablauf der Frist nur minimal gekürzt werden und das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 Prozent ausmachen.
Versicherungskunden
Auch für Altverträge gelten nun die Regeln des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Selbst wenn Kunden grob fahrlässig gehandelt oder unzureichende Angaben zu Vorerkrankungen gemacht haben, können sie von Auto-, Haftpflicht-, Hausrat-und anderen Versicherungen nun mit einer anteiligen Zahlung rechnen.
Biodiesel
Der Steuersatz für reinen Biodiesel wird von 15 auf 18 Cent pro Liter erhöht. Zudem soll sich der bisher geplante Ausbau von Biokraftstoffen in den kommenden Jahren verlangsamen. Damit soll eine Konkurrenz um Anbauflächen für Energiepflanzen und Nahrungsmittel vermieden werden.
Alt-Handys
Die Betriebserlaubnis für alte Funktelefone (CT1 und CT2) aus den 90er Jahren erlischt (Bußgeld bis zu 1000 Euro). Außerdem ist es bei Telefonaten von Unternehmen untersagt, die Rufnummer zu unterdrücken.
Solaranlagen
Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, die ab 2009 in Betrieb gehen, müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung für den Strom erhält, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Wärmeenergiebedarf
Das EEWärmeG schreibt vor, dass die Eigentümer von Neubauten, die ihren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestellt haben, einen Mindestanteil des Wärmeenergiebedarf für das Gebäude für Heizung und Warmwasser anteilig mit erneuerbaren Energien decken müssen.

