Werbe hier
Veröffentlicht in

Kein Kontakt zu gewalttätigem Vater

Herten. „Kein Kind soll gerichtlich gezwungen werden, Kontakt zu einem gewalttätigen Vater aufzunehmen“, fordert Jugendamtsleiter Heinzjürgen Ertmer und unterstützt damit eine aktuelle Initiative der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“. Auch in Herten gibt es immer wieder Fälle, in denen Gewalttäter per Gerichtsbeschluss Umgangs-oder gar Sorgerecht für ihre Kinder erhalten, obwohl diese unter dem Kontakt leiden. Bürger können sich an der Aktion beteiligen.

Aber sind es wirklich immer die Väter, vor denen Kinder geschützt werden müssen? „Natürlich würden wir ein Kind auch vor einer prügelnden Mutter schützen, wenn diese ein Umgangsrecht erzwingen wollte“, sagt Heinzjürgen Ertmer. „Doch diesen Fall von häuslicher Gewalt hatten wir bislang noch nicht.“

„Terre des Femmes“ positioniert sich ganz klar: „Häusliche Gewalt soll als Indikator dafür dienen, dass Väter ihre Erziehungsberechtigung – wenigstens vorerst – verwirkt haben. Die bestehenden Gesetze sollen Betroffene nicht erneut zu Opfern machen, sondern zu ihren Gunsten und ihrer Sicherheit interpretiert werden“. So lautet der Text, mit dem die Frauenrechtsorganisation darum wirbt, Opfern von Gewalt in der Familie die Konfrontation mit dem Täter zu ersparen. Dem schließen sich Jugendamtsleiter Ertmer, Petra Altenbernd, Leiterin des Hertener Frauenhauses, und die Gleichstellungsbeauftragte Christiane Rohde jetzt öffentlich an.

„Die Gerichte treffen manchmal Entscheidungen, die für uns nicht nachvollziehbar sind“, erklärt Ertmer und erinnert an einen Fall, zu dem der Bereich „Hilfe zur Erziehung“ als zusätzliches Jugendamt hinzugezogen wurde: Ein Vater, der die Mutter seiner Kinder getötet hatte, wollte nach seiner achtjährigen Haftstrafe gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinen Kindern durchsetzen. Der Richter gab dem Mann Recht – mit der Begründung, der Vater habe ja den Kindern keine Gewalt angetan, sondern „nur“ der Mutter. Solchen Urteilen soll durch die Unterschriftenaktion von „Terre des Femmes“ jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

Wird einem gewalttätigen Ex-Mann und Vater das Umgangsrecht zugesprochen, können die Kinder nicht nur gefährdet, sondern im schlimmsten Fall auch retraumatisiert werden. Das bedeutet konkret: Sie erleben Teile des Traumas durch die Konfrontation mit dem Misshandler wieder neu und fühlen sich ihm häufig erneut ausgelieftert. Hinzu kommt bei kleineren Kindern, dass auch die Kindesmutter so gezwungen wird, den – oftmals mühsam abgebrochenen – Kontakt zu ihrem Misshandler wieder aufzunehmen.

Die Unterschriftenliste liegt noch bis Ende des Monats im Jugendamt (Rathaus-Nebengebäude, 1. Stock) aus oder kann als pdf-Datei unter www.frauenrechte.de heruntergeladen werden.

Werbe hier