Dorsten (om). Mit dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 211 „Gewerbegebiet Baldurstraße“ im Stadtteil Holsterhausen soll eine Regelung zum Einzelhandelsausschluss erfolgen, die auf den Handlungsempfehlungen des Einzelhandeskonzeptes Dorsten basiert. Die Pläne liegen im Rathaus, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss, bis zum 10. Juli aus und können während der Dienststunden eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Planungs-und Umweltamtes freuen sich über Anregungen und Hinweise zum Plan.

