Recklinghausen. Vier Jahre Haft für den 57-jährigen Recklinghäuser Wolfgang Z. Das ist das Urteil des Landgerichts Bochum nach nur zwei Verhandlungstagen. Es ging um schweren sexuellen Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens. Der Frührentner, aus der Haft vorgeführt und eingesunken neben seinem Verteidiger sitzend, nimmt das Urteil sofort an. Mehr als ein Dutzend Zuhörer aus Recklinghausen-Hochlarmark sind empört: „Der gehört für immer weggeschlossen“, regen sie sich auf dem Gerichtsflur auf.
Hintergrund der Erregung: Erst im Sommer war Wolfgang Z. zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden und hatte erklärt, damit seien nun alle sexuellen Übergriffe auf Kinder aufgeklärt. Was aber nicht stimmte.
Der Reihe nach: 2010 wird er in Österreich verurteilt für sieben sexuelle Übergriffe in einer Ferienfreizeit. Während er mit der einen Hand den Eltern am Seeufer zuwinkte, spiele er mit der anderen an den Geschlechtsteilen ihrer Kinder.
Im Juni dieses Jahres wird er für einen Übergriff auf ein Nachbarmädchen verurteilt. Daraufhin vertraut sich ein anderes Nachbarmädchen einem Psychologen an: Sie war 2003 als 12-Jährige von dem Mann unter ihrer Kleidung befingert worden.
Damals ging das Kind zuerst mit dem Mann auf eine Bootstour, dann ging man in den Keller an den Computer, der nette Nachbar setzte sie auf seinen Schoß und steckte seinen Finger in ihre Scheide.
Die Übergriffe sind ein Schock für die Menschen in Recklinghausen, die seine Familie kennen. Es gibt Proteste auf der Straße, eine Hundertschaft Polizei bezog vorsichtshalber Stellung – doch alles ging friedlich vonstatten. Man habe nur auf die Problematik aufmerksam machen wollen, betonen die Nachbarn in den Pausen, in denen sie nicht am Prozess teilnehmen dürfen.
Denn zum Schutz des Angeklagten sind sie ausgeschlossen: als er Aussagen zu seinem Leben machte, als das missbrauchte Mädchen ihre Aussagen machte, als der Gutachter Bilanz zog.
Voll schuldfähig, so sein Ergebnis. Kein Fall für die Klinik. Die Staatsanwältin findet viele Gründe für ihren Antrag: Ein Jahr und sechs Monate für diesen Fall, zusammengezogen mit dem Urteil vom Sommer macht das vier Jahre. Der Verteidiger muss dem nicht viel hinzufügen. Und das Gericht entspricht dem Antrag.
Die Zuhörer weinen, sind wütend: Sie sehen zu viel Verständnis für den Angeklagten. Vom Leid des Mädchens war auch die Rede, aus ihrer Sicht aber zu wenig.

