Vest. Ein Verstoß gegen das Gebot, in bestimmten Fällen eine Schutzmaske zu Tragen, kann teuer werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fordert per Verordnung das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Betreten von Einzelhandelsgeschäften, Arztpraxen, Friseursalons, Shopping Malls, Wochenmärkten, der Nutzung des ÖPNV und der Abholung von Speisen und Getränken. Überwacht werden soll die Einhaltung der Verordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden.
Fachbereichsleiter Axel Petersmeier hat sich mit seinen Kollegen aus den Städten des Kreises auf die Höhe der zu verhängenden Bußgelder verständigt. Wird eine Einzelperson in einem Geschäft oder einem Bus ohne Maske angetroffen, wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Im Wiederholungsfall steigt das Bußgeld auf 150 Euro.
Teuer werden kann es auch für Inhaber, die ihre Läden oder Verkaufsstellen öffnen, ohne die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Zutrittssteuerung, zur Vermeidung von Warteschlangen oder zur Gewährleistung des Mindestabstands zu treffen. Dazu gehört auch, die Kunden anzuhalten, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. In solchen Fällen ist ein Bußgeld von 250 Euro vorgesehen.

