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In RE darf jetzt der Muezzin zum Gebet rufen

Recklinghausen. Ab kommenden Freitag, 17. April, darf in der Festspielstadt der Gebetsaufruf täglich für gläubige Muslime aus einem Lautsprecher ertönen.

Das im Zuge der Corona-Krise verhängte Versammlungsverbot hat auch Auswirkungen auf die Ausübung der Religionen. So dürfen in Kirchen, Synagogen und Moscheen bekanntlich aktuell keine Gottesdienste oder Gebete stattfinden.

Die christlichen Kirchen der Stadt läuten seither um 19.30 Uhr die Glocken, als äußeres Zeichen zum Zusammenhalt der Gläubigen. Daran angelehnt haben drei muslimische Kulturvereine bei der Stadt nun um Erlaubnis gebeten, am Abend auch den Ruf des Muezzin erklingen zu lassen.

Mit dem Ordnungsamt haben sich Vertreter der Vereine an der König-Ludwig-Straße (DITIB), der Bochumer Straße (Islamische Kulturunion) und der Hochstraße (Islamische Kulturverein RE) darauf geeinigt, dass ab kommenden Freitag, 17. April, einmal täglich, jeweils gegen 17.20 Uhr, der Gebetsaufruf für rund drei Minuten aus einem Lautsprecher ertönt. Hinzu kommt der Muezzin-Ruf zum Freitagsgebet gegen 13.45 Uhr.

Einig waren sich Ordnungsamt und Vereinsvertreter, dass mit Blick auf die Nachbarschaft unbedingt Rücksicht geübt werden soll. Die Kulturvereine werden sich auch weiterhin an das Versammlungsverbot halten. Die Regelung gilt, solange in den Gemeinden keine Gottesdienste stattfinden dürfen.

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