Dorsten. Das Urteil lautete auf zehn Jahr Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Doch in dieser Woche wird sich das Landgericht Essen erneut mit dem Totsachlag und der gefährlicher Körperverletzung befassen: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben.
Es geht um die 33-jährige Miroslawa Henriette S, die den auf dem Sofa schlafenden Andreas K. mit dem Flaschenhals einer Bierflasche zwei Schnittverletzungen am linken Halsbereich zugefügt hatte, an denen der Mann verstorben war (das Sonntagsblatt berichtete).
Auf die Revision der Anklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Begründung unter anderem: Das Urteil lasse nicht zweifelsfrei erkennen, ob die Angeklagte bei der Begehung der Tat die erforderliche Einsichtsfähigkeit gehabt habe. Ein Sachverständiger hatte neben einer Polytoxikomanie (Mischkonsum von Alkohol und einer illegalen Droge) auch eine psychiatrische Störung festgestellt. Das Urteil lasse Ausführungen vermissen, ob die Erkrankung Auswirkungen auf die Einsichtsfähigkeit der Angeklagten gehabt habe.
Weil der Bundesgerichtshof die äußeren Feststellungen zum Tatgeschehen nicht aufgehoben hat, muss nun in erster Linie die Frage der Einsichtsfähigkeit neu beurteilt werden – und gegebenenfalls ist eine neue Strafe auszusprechen.

